Aktenzeichen: 96 IN 141/24 – Amtsgericht Bonn, 25.10.2024
Das Amtsgericht Bonn hat am 25. Oktober 2024 um 10:24 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Bauunternehmung Berghausen GmbH angeordnet. Die in der In den Wiesen 27, 53227 Bonn ansässige Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter der Nummer HRB 27074 eingetragen und wird von Geschäftsführer Maximilian Drost vertreten. Das Unternehmen ist im Baugewerbe tätig und unterhält umfassende Projekte im Bauunternehmungssektor.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Ingrid Trompertz bestellt, deren Kanzlei sich in der Willy-Brandt-Allee 18, 53113 Bonn befindet. Ab sofort obliegt es ihr, über die finanziellen Entscheidungen und Transaktionen des Unternehmens zu wachen. Die Bauunternehmung Berghausen GmbH darf somit nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin über ihr Vermögen verfügen. Diese Maßnahme soll gewährleisten, dass die Insolvenzmasse geschützt und das Vermögen des Unternehmens im Interesse der Gläubiger gesichert bleibt.
Den Gläubigern und Drittschuldnern der Bauunternehmung Berghausen GmbH ist es untersagt, Zahlungen direkt an das Unternehmen zu leisten. Stattdessen sind sie angehalten, ihre Gelder ausschließlich an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu richten. Rechtsanwältin Trompertz ist darüber hinaus ermächtigt, alle Forderungen und Bankguthaben der Schuldnerin einzuziehen und neue Zahlungseingänge zu verwalten.
Der Beschluss des Gerichts untersagt zudem alle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das bewegliche Vermögen der Gesellschaft, bereits eingeleitete Maßnahmen wurden gestoppt. Diese Vorkehrungen sollen eine stabile und faire Abwicklung der finanziellen Verpflichtungen gewährleisten, während die Insolvenzverwaltung eine eingehende Prüfung der Vermögensverhältnisse der Bauunternehmung Berghausen GmbH vornimmt. Der nächste Schritt wird sein, die finanzielle Lage des Unternehmens zu bewerten und das weitere Vorgehen im Interesse der Gläubiger festzulegen.