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Österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) verhängt Geldstrafe wegen unerlaubter Finanzberatung

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Veröffentlicht am 26. Oktober 2024

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat eine Sanktion über 10.000 Euro gegen einen Geschäftspartner einer Emittentin verhängt. Der betroffenen Person wird vorgeworfen, unerlaubt und ohne entsprechende Berechtigung Kunden zur Auflösung bestehender Finanzanlagen und zur Investition in neue Finanzinstrumente geraten zu haben.

Diese Entscheidung stützt sich auf § 94 und § 3 Abs. 2 Z 1 des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2018 (WAG 2018) und zielt darauf ab, unzulässige Anlageberatung im Interesse des Anlegerschutzes zu unterbinden und die Stabilität des Finanzmarktes zu sichern. Das gegen die natürliche Person ausgesprochene Straferkenntnis ist noch nicht rechtskräftig.

Hier die Originalmeldung der FMA Österreich:

Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion über natürlicher Person wegen unerlaubter Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente.
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) teilt mit, dass sie gegen einen Geschäftspartner einer Emittentin eine Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro gemäß § 94 und § 3 Abs. 2 Z 1 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) wegen unerlaubter Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente verhängt hat. Es wurde Kunden zur Auflösung von Finanzanlagen und Investition in Finanzinstrumente geraten. Das Straferkenntnis ist nicht rechtskräftig.

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