Aktenzeichen: 74 IN 1005/24 – Amtsgericht Münster, 25.10.2024
Das Amtsgericht Münster hat am 25. Oktober 2024 um 14:05 Uhr das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der JK & Hawerkamp GmbH angeordnet. Die im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 9919 geführte GmbH hat ihren Geschäftssitz in der Münsterstraße 9-11, 49525 Lengerich, und wird vom Geschäftsführer Herrn Jens Kröger, wohnhaft in der Kalmanstraße 34, 49525 Lengerich, vertreten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der erfahrene Rechtsanwalt Dr. Jan Teerling, Klosterstraße 2, 49477 Ibbenbüren, bestellt. Mit dieser Bestellung überträgt das Gericht Dr. Teerling weitreichende Befugnisse zur Sicherung und Überwachung des Vermögens der JK & Hawerkamp GmbH. Verfügungen des Unternehmens sind ab sofort nur noch mit der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Maßnahme zielt darauf ab, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und mögliche Verfügungen, die zu Lasten der Gläubiger gehen könnten, zu unterbinden.
Zusätzlich wurden alle Drittschuldner – das heißt alle Schuldner der JK & Hawerkamp GmbH – angewiesen, Zahlungen nur noch an Dr. Teerling zu leisten. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist somit befugt, Bankguthaben und Forderungen des Unternehmens einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Diese Anordnung soll sicherstellen, dass alle finanziellen Mittel in geregelter Weise zur Verfügung stehen und dem weiteren Verlauf des Verfahrens zugutekommen.
Um die Stabilität des Insolvenzverfahrens zu gewährleisten, hat das Gericht außerdem sämtliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen das bewegliche Vermögen der JK & Hawerkamp GmbH untersagt. Bereits eingeleitete Vollstreckungen werden bis auf Weiteres eingestellt, wodurch dem Unternehmen Zeit für eine geordnete Abwicklung im Rahmen des Verfahrens gegeben wird.
Mit diesem Beschluss hat das Amtsgericht Münster die Voraussetzungen für eine eingehende Prüfung der finanziellen Lage der JK & Hawerkamp GmbH geschaffen. Der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Teerling wird nun eine detaillierte Bestandsaufnahme durchführen, um das weitere Vorgehen festzulegen und die Interessen der Gläubiger zu schützen.