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Insolvenzverfahren eröffnet: DER PLAN GmbH unter vorläufiger Verwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 12 IN 1787/24 – Amtsgericht Stuttgart, 24.10.2024

Am 24. Oktober 2024 hat das Amtsgericht Stuttgart die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der DER PLAN GmbH angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in der Ostendstraße 47, 70188 Stuttgart, ist im Handelsregister Stuttgart unter HRB 765521 eingetragen und wird vom Geschäftsführer Michael Bendele vertreten. Der Antrag zur Insolvenzeröffnung wurde im Rahmen der gerichtlichen Unterstützung durch die Kanzlei Grub, Brugger & Partner gestellt.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Sebastian Mielke, Stresemannstraße 79, 70191 Stuttgart, bestellt. Seine Aufgabe ist es, das Vermögen des Unternehmens zu sichern und vor negativen Einflüssen zu schützen. Ab sofort dürfen alle Verfügungen der DER PLAN GmbH über ihr Vermögen nur noch mit der Zustimmung von Dr. Mielke erfolgen. Diese Maßnahme umfasst auch das Einziehen und Verwalten offener Forderungen und Bankguthaben des Unternehmens, um eine geordnete Vermögensverwaltung zu gewährleisten und die Interessen der Gläubiger zu schützen.

Darüber hinaus wurden alle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das bewegliche Vermögen des Unternehmens ausgesetzt. Bereits begonnene Maßnahmen wurden gestoppt, um eine faire und transparente Verwaltung der Insolvenzmasse sicherzustellen. Dr. Mielke ist befugt, für die Verwaltung der Gelder und Forderungen Sonderkonten zu eröffnen, über die er die Finanztransaktionen des Unternehmens überwacht.

Die vorläufige Insolvenzverwaltung erstreckt sich auch auf die Pflicht zur Prüfung der Fortführungsmöglichkeiten des Unternehmens. Dabei wird Dr. Mielke als Sachverständiger feststellen, ob das Vermögen der DER PLAN GmbH zur Deckung der Verfahrenskosten ausreicht und ob realistische Aussichten für eine Fortführung des Betriebs bestehen.

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer zweiwöchigen Frist Beschwerde beim Amtsgericht Stuttgart eingelegt werden. Die Verfügungen des Amtsgerichts Stuttgart dienen dazu, die finanzielle Stabilität der DER PLAN GmbH während des Insolvenzverfahrens zu sichern und eine ordnungsgemäße Abwicklung im Interesse aller Beteiligten zu gewährleisten.

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