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Insolvenzverfahren eingeleitet: Verfügungsverbot für CNC Zerspanung Reichelt GmbH
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Insolvenzverfahren eingeleitet: Verfügungsverbot für CNC Zerspanung Reichelt GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: IN 267/24 – Amtsgericht Bayreuth, 25.10.2024

Das Amtsgericht Bayreuth hat am 25. Oktober 2024 ein allgemeines Verfügungsverbot über das Vermögen der CNC Zerspanung Reichelt GmbH verhängt. Das Unternehmen mit Sitz in der Waldangerstraße 16, 91257 Pegnitz, eingetragen im Handelsregister unter HRB 5180, wird von Geschäftsführerin Ute Reichelt vertreten. Die Anordnung des Verfügungsverbots soll das Unternehmensvermögen während der laufenden Insolvenzantragstellung schützen.

Das Verfügungsverbot untersagt Ute Reichelt sämtliche Handlungen, die das Vermögen der CNC Zerspanung Reichelt GmbH betreffen, einschließlich der Einziehung ausstehender Forderungen. Darüber hinaus wurden alle Drittschuldner angewiesen, ihre Zahlungen ausschließlich über das Insolvenzgericht abzuwickeln und keine direkten Leistungen mehr an das Unternehmen zu erbringen. Ziel ist es, die Vermögenswerte zu sichern und den finanziellen Spielraum des Unternehmens für eine geordnete Abwicklung zu gewährleisten.

Betroffene Gläubiger und Interessierte können gegen diesen Beschluss innerhalb einer Frist von zwei Wochen Beschwerde beim Amtsgericht Bayreuth einlegen. Dieser Beschluss markiert einen wesentlichen Schritt zur finanziellen Stabilisierung und schafft die Grundlage für eine faire und geordnete Abwicklung der Gläubigeransprüche im weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens.

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