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Finanzaufsicht verhängt hohes Bußgeld: 900.000 Euro gegen die LfA Förderbank Bayern

niekverlaan (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegen die LfA Förderbank Bayern ein Bußgeld von 900.000 Euro verhängt. Grund hierfür ist ein Verstoß gegen die Capital Requirements Regulation (CRR). Im Rahmen ihrer Meldepflichten hatte die Förderbank die Kapitalquoten sowohl für das Einzelinstitut als auch für die gesamte Institutsgruppe zum Bilanzstichtag 31. März 2022 ungenau übermittelt.

Die Kernkapitalquote, harte Kernkapitalquote sowie die Gesamtkapitalquote wurden dabei jeweils um etwa einen Prozentpunkt zu hoch angegeben. Die LfA Förderbank Bayern hat diese Meldungen mittlerweile korrigiert und die tatsächlich gültigen Werte an die Aufsicht weitergeleitet.

Mit dem nun rechtskräftigen Bescheid sendet die BaFin ein klares Signal für die strikte Einhaltung der regulatorischen Vorschriften.

Hintergrund zur Bedeutung der Meldungspflicht:

Eine präzise und fristgerechte Berichterstattung über die Kapitalquoten ist ein zentraler Baustein einer funktionierenden Finanzaufsicht. Nach Artikel 430 Absatz 1 Buchstabe a) CRR sind Kreditinstitute verpflichtet, regelmäßig Angaben zu ihrer Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu übermitteln. Diese Angaben ermöglichen es der Aufsicht, die finanzielle Stabilität eines Instituts einzuschätzen und sicherzustellen, dass ausreichende Eigenmittel für den laufenden Betrieb und mögliche Marktfluktuationen vorhanden sind.

Fehlerhafte oder verspätete Meldungen untergraben dieses Kontrollinstrument erheblich. Die BaFin kann in solchen Fällen Sanktionen verhängen, um die Zuverlässigkeit der übermittelten Daten und die Einhaltung der Meldepflichten zu gewährleisten.

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