Aktenzeichen: 36k IN 7063/24
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Kopernikus Automotive GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter HRB 37322, hat das Amtsgericht Charlottenburg am 24. Oktober 2024 eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Unternehmen, ansässig im R&D Center c/o The Drivery am Mariendorfer Damm 1, 12099 Berlin, wird von den Geschäftsführern Stefan Alexander Jenzowsky und Tim von Törne vertreten.
Die Kopernikus Automotive GmbH, die sich auf innovative Automobillösungen spezialisiert hat, befindet sich in finanziellen Schwierigkeiten. Um nachteilige Veränderungen im Vermögen der Schuldnerin zu verhindern, wurde um 11:30 Uhr Rechtsanwalt Dr. Philipp Grauer, mit Kanzleisitz am Hausvogteiplatz 11, 10117 Berlin, als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
Ab diesem Zeitpunkt dürfen Verfügungen über das Vermögen der Kopernikus Automotive GmbH nur noch mit der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen. Der Insolvenzverwalter wurde zudem ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Unternehmens einzuziehen sowie eingehende Gelder zu verwalten. Damit wird sichergestellt, dass das Vermögen der Schuldnerin erhalten bleibt und die Rechte der Gläubiger geschützt werden.
Zusätzlich wurde angeordnet, dass sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen ausgesetzt werden, sofern sie nicht unbewegliche Vermögensgegenstände betreffen. Bereits begonnene Zwangsvollstreckungen werden vorläufig eingestellt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die wirtschaftliche Lage der Kopernikus Automotive GmbH zu prüfen und zu überwachen, ob das verbleibende Vermögen zur Deckung der Verfahrenskosten ausreicht. Zudem ist er berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten und Einsicht in alle Geschäftsunterlagen zu nehmen, um eine genaue Einschätzung der Vermögensverhältnisse vorzunehmen.
Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass das Vermögen der Kopernikus Automotive GmbH während der laufenden Prüfung des Insolvenzantrags geschützt bleibt, um eine geordnete Abwicklung des Verfahrens zu gewährleisten.