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Vorläufige Insolvenzverwaltung für FRI GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: IN 190/24

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der FRI GmbH, mit Sitz in der Friedhofstraße 70, 94315 Straubing, hat das Amtsgericht Straubing am 24. Oktober 2024 eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Unternehmen, dessen Geschäftsführer Friedrich Mike Dieter im Juni 2023 verstorben ist und das derzeit durch den Nachlasspfleger Thomas Gollwitzer vertreten wird, steht vor der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. jur. Daniel Wozniak aus Regensburg bestellt. Ab sofort sind Verfügungen über das Vermögen der FRI GmbH nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies betrifft auch die Einziehung von Außenständen. Den Drittschuldnern wurde untersagt, Zahlungen an den Nachlasspfleger zu leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt zu.

Diese Maßnahme soll das Vermögen der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen schützen, bis das Insolvenzverfahren offiziell eröffnet wird. Gleichzeitig wird Dr. Wozniak beauftragt, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein Eröffnungsgrund für das Verfahren vorliegt und ob das Vermögen ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken.

Die Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen durch eine sofortige Beschwerde angefochten werden. Diese ist beim Amtsgericht Straubing schriftlich oder zu Protokoll einzulegen. Die vorläufige Insolvenzverwaltung soll sicherstellen, dass das Vermögen der FRI GmbH während des laufenden Verfahrens geschützt und geordnet verwaltet wird.

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