Aktenzeichen: 59 IN 415/24
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Extrem Bau GmbH, mit Sitz in der Otto-Stomps-Straße 100, 06116 Halle (Saale), hat das Amtsgericht Halle (Saale) am 24. Oktober 2024 um 11:37 Uhr eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Unternehmen, vertreten durch den Geschäftsführer Ahmad Shabouk, steht vor finanziellen Schwierigkeiten und sieht sich mit einem Insolvenzantrag konfrontiert.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Stephan Poppe aus Halle (Saale) bestellt. Ab sofort sind Verfügungen über das Vermögen der Extrem Bau GmbH nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Gläubiger und soll verhindern, dass Vermögenswerte unkontrolliert abfließen.
Zudem wurden die Schuldner der Extrem Bau GmbH – also Personen oder Unternehmen, die der Gesellschaft Geld schulden – angewiesen, ihre Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten, um die geordnete Verwaltung der Finanzmittel zu gewährleisten.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gegen diese Entscheidung können die Antragsgegnerin und gegebenenfalls die Gläubiger innerhalb von zwei Wochen Beschwerde einlegen.
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung stellt sicher, dass das Vermögen der Extrem Bau GmbH gesichert bleibt, während das Gericht die Eröffnung des Insolvenzverfahrens prüft.