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Vorläufige Insolvenzverwaltung für CF Berlin GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 36c IN 7051/24 – Amtsgericht Charlottenburg, 25.10.2024

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 25. Oktober 2024 um 09:25 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung für die CF Berlin GmbH angeordnet. Das Unternehmen, das sich in der Ernst-Augustin-Straße 1 A, 12489 Berlin befindet und im Handelsregister unter HRB 140334 geführt wird, beantragte das Insolvenzverfahren, um eine geordnete Restrukturierung der Finanzen zu ermöglichen. Geschäftsführer Bernd Steffen Schmid vertritt die Gesellschaft.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der erfahrene Rechtsanwalt Frank Brachwitz aus Berlin bestellt, dessen Kanzlei sich in der Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin befindet. Rechtsanwalt Brachwitz übernimmt ab sofort die Kontrolle über das Vermögen der CF Berlin GmbH und sorgt dafür, dass alle Verfügungen nur mit seiner Zustimmung erfolgen können. Dies umfasst die Einziehung und Verwaltung offener Forderungen sowie die Kontrolle sämtlicher Bankguthaben des Unternehmens. Diese Maßnahme stellt sicher, dass alle Vermögenswerte im Interesse der Gläubiger und der Insolvenzmasse geschützt bleiben.

Zusätzlich wurde den Drittschuldnern der CF Berlin GmbH untersagt, Zahlungen direkt an die Gesellschaft zu leisten. Stattdessen sind sie verpflichtet, ausschließlich unter Berücksichtigung des Beschlusses an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Dies soll eine lückenlose Verwaltung der Gelder ermöglichen und den Handlungsspielraum des Insolvenzverwalters stärken. Um die finanzielle Lage des Unternehmens eingehend zu analysieren, ist Rechtsanwalt Brachwitz außerdem befugt, die Geschäftsräume des Unternehmens einzusehen und die Geschäftsbücher zu prüfen.

Gegen diesen Beschluss kann binnen zwei Wochen beim Amtsgericht Charlottenburg Beschwerde eingelegt werden. Der Beschluss des Amtsgerichts legt die Basis für eine umfassende Sicherung der Vermögensverhältnisse der CF Berlin GmbH und ermöglicht eine transparente Abwicklung des Insolvenzverfahrens, während der Insolvenzverwalter die finanzielle Lage eingehend prüft und die nächsten Schritte zur Stabilisierung vorbereitet.

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