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Vorläufige Eigenverwaltung für Krachenfels Handels GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 1 IN 104/24

Im Insolvenzantragsverfahren der Krachenfels Handels GmbH, mit Sitz Am Fohrenwald 4, 78087 Mönchweiler, hat das Amtsgericht Villingen-Schwenningen am 24. Oktober 2024 die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Das Unternehmen, vertreten durch den Geschäftsführer Georg Krachenfels, hatte den Antrag gestellt, um das Insolvenzverfahren in Eigenregie durchzuführen.

Die vorläufige Eigenverwaltung ermöglicht es der Schuldnerin, ihr Unternehmen unter der Aufsicht eines vorläufigen Sachwalters weiterzuführen. Rechtsanwalt Dr. Thorsten Schleich aus Villingen-Schwenningen wurde als vorläufiger Sachwalter bestellt. Er hat die Aufgabe, die Vermögenslage der Krachenfels Handels GmbH zu überwachen und sicherzustellen, dass keine nachteiligen Veränderungen im Vermögen eintreten.

Zudem wurde verfügt, dass alle Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin vorerst ausgesetzt werden, sofern sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits eingeleitete Maßnahmen werden ebenfalls eingestellt. Der vorläufige Sachwalter ist außerdem ermächtigt, Forderungen und eingehende Gelder im Rahmen des Verfahrens zu verwalten und einzuziehen.

Besondere Aufmerksamkeit gilt der Prüfung der Eigenverwaltungsplanung der Schuldnerin, insbesondere der Finanzplanung und der Buchführung. Der vorläufige Sachwalter wird dem Gericht darüber Bericht erstatten und prüfen, ob die Fortführung des Unternehmens im Interesse der Gläubiger ist.

Diese vorläufige Maßnahme soll es der Krachenfels Handels GmbH ermöglichen, ihre Geschäftstätigkeit fortzusetzen, während eine endgültige Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens getroffen wird.

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