Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt heute über eine zentrale Frage zur Haftung bei Schäden, die durch Waschanlagen verursacht werden. Konkret geht es um einen Fall, bei dem der Kläger Schadenersatz in Höhe von etwa 3.200 Euro verlangt, nachdem der Heckspoiler seines Autos in einer Waschstraße abgerissen wurde. Der Kläger argumentiert, dass der Betreiber der Anlage für den Schaden verantwortlich sei.
Das Landgericht Münster hatte die Klage jedoch abgewiesen. Es befand, dass der Betreiber nur dann haftbar sei, wenn eine konkrete Fehlfunktion der Waschanlage vorliege. Andernfalls trage der Fahrer die Verantwortung, insbesondere wenn das Fahrzeug aufgrund seiner Bauweise für die Nutzung der Anlage ungeeignet sei. Der Kläger legte daraufhin Revision beim BGH ein, um die Haftungsfrage grundlegend klären zu lassen.
Der Fall wirft wichtige rechtliche Fragen auf, etwa ob Betreiber von Waschanlagen verpflichtet sind, auf bestimmte Fahrzeugtypen oder -merkmale zu achten, und welche Rolle die Eigenverantwortung der Fahrer spielt. Sollte der BGH zugunsten des Klägers entscheiden, könnte dies weitreichende Folgen für die Betreiber von Waschanlagen haben, die in Zukunft noch genauere Sicherheitsvorkehrungen treffen müssten. Es bleibt abzuwarten, ob der BGH die Entscheidung des Landgerichts bestätigt oder ob er neue Maßstäbe für die Haftung bei Waschanlagenschäden setzt.