Amtsgericht Duisburg
Diese Mitteilung ist bestimmt für:
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Delia Grünzweig |
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Falko Karle |
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Vanessa Schindler |
In einem Strafverfahren
ist Elisa Sabedinova durch Urteil vom 19.07.2023 vom Amtsgericht Hamburg-St. Georg wegen Geldwäsche in 9 Fällen verurteilt worden. Das Vollstreckungsverfahren zu diesem Urteil wurde nunmehr vom Amtsgericht Duisburg unter 16 VRJs 14/24 übernommen. Nach den vom Gericht getroffenen Feststellungen ist Ihnen aus den begangenen Taten ein Anspruch auf Wertersatz dessen entstanden, was die Verurteilte zu Unrecht erlangt hat.
Um der Verurteilten das aus der Straftat zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat das Gericht die Einziehung des Wertes des Erlangten in Höhe von 14.950,00 € angeordnet. Es wird versucht, diesen Betrag im Rahmen der Strafvollstreckung einzuziehen.
Gemäß § 459i Abs. 1, Abs. 2 StPO benachrichtige ich Sie hiermit über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung.
Zur Geltendmachung des Anspruchs auf Wertersatz muss dieser binnen 6 Monaten ab Zustellung dieses Schreibens angemeldet werden.
Auf § 459h Absatz 2 und das Verfahren nach den §§ 459k bis 459m StPO wird hingewiesen.
Hinweis:
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