Aktenzeichen: 10 IN 413/24
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der d.i.i. 10. Bestand D GmbH & Co. KG, mit Sitz in der Biebricher Allee 2, 65187 Wiesbaden, gibt es neue Entwicklungen. Das Amtsgericht Wiesbaden hat am 23. Oktober 2024 dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzliche Befugnisse eingeräumt. Diese Erweiterung seiner Handlungsvollmachten erfolgt im Rahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung, die bereits am 13. September 2024 um 11:50 Uhr angeordnet wurde.
Das Unternehmen, dessen persönlich haftende Gesellschafterin die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien Verwaltungs GmbH mit Sitz in München ist, befindet sich im Insolvenzverfahren, um mögliche Ansprüche der Gläubiger ordnungsgemäß abzuwickeln. Mit der Erteilung der Einzelermächtigung kann der vorläufige Insolvenzverwalter nun bestimmte Handlungen eigenständig im Interesse der Insolvenzmasse vornehmen. Dies ist ein wichtiger Schritt, um den weiteren Verlauf des Verfahrens effizienter zu gestalten und die Vermögenswerte des Unternehmens bestmöglich zu sichern.
Der vollständige Beschluss, der die genauen Einzelheiten zu den zusätzlichen Befugnissen des Insolvenzverwalters festlegt, kann von allen Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Wiesbaden eingesehen werden.
Diese Entscheidung könnte maßgeblich zur Strukturierung und Sicherung der verbleibenden Vermögenswerte der d.i.i. 10. Bestand D GmbH & Co. KG beitragen, während das Insolvenzverfahren weiter fortschreitet.