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Vorläufiger Insolvenzverwalter für ELPRO GmbH bestellt

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 63 IN 320/24

Im Verfahren zur Prüfung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der ELPRO GmbH, eingetragen unter HRB 12100 CB, hat das Amtsgericht Cottbus am 24. Oktober 2024 eine wichtige Entscheidung getroffen. Der Gesellschaft, vertreten durch ihre Geschäftsführerin Frau Aneta Mucha-Kulik, wurde Rechtsanwalt Tino Schweizer, mit Kanzleisitz am Gerichtsplatz 07, 03046 Cottbus, als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.

Die Bestellung erfolgte im Rahmen der Sicherungsmaßnahmen zur Stabilisierung der Vermögensverhältnisse der ELPRO GmbH. Zudem wurde ein Zustimmungsvorbehalt nach §§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 22 InsO angeordnet. Dies bedeutet, dass die Geschäftsführerin ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters keine rechtlich wirksamen Verfügungen über das Unternehmensvermögen treffen darf. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, potenzielle nachteilige Veränderungen im Vermögen des Unternehmens zu verhindern, während das Insolvenzgericht die Eröffnung des eigentlichen Verfahrens prüft.

Die ELPRO GmbH, mit Sitz in der Straße am Park 12 A, 03116 Drebkau OT Jehserig, befindet sich damit unter enger Aufsicht, um den weiteren Fortgang des Verfahrens ordnungsgemäß zu gestalten. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird die finanzielle Lage des Unternehmens prüfen und Maßnahmen einleiten, um das Vermögen zu sichern und die Interessen der Gläubiger zu wahren.

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Diese Frist beginnt spätestens zwei Tage nach der Veröffentlichung auf der Website www.insolvenzbekanntmachungen.de. Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Cottbus oder, in älteren Verfahren, beim Landgericht Cottbus einzureichen.

Mit dieser Entscheidung hat das Amtsgericht Cottbus einen weiteren Schritt zur geordneten Insolvenzverwaltung der ELPRO GmbH unternommen, die nun unter der strengen Aufsicht des vorläufigen Insolvenzverwalters steht.

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