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Staatsanwaltschaft Arnsberg
Vorläufige Insolvenzverwaltung für Hausbuam GmbH: Sicherungsmaßnahmen angepasst
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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Hausbuam GmbH: Sicherungsmaßnahmen angepasst

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: IN 631/24 – Amtsgericht Augsburg

Am 22. Oktober 2024 hat das Amtsgericht Augsburg im Verfahren über den Antrag der Hausbuam GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Stephan Pühringer, wichtige Anpassungen in der vorläufigen Insolvenzverwaltung vorgenommen. Die Schuldnerin, die unter der Register-Nr. HRB 37076 beim Amtsgericht Augsburg eingetragen ist, hatte einen Insolvenzantrag über ihr eigenes Vermögen gestellt.

Aufhebung des Verfügungsverbots und neue Anordnung

Mit dem ursprünglichen Beschluss vom 18. Oktober 2024 war ein allgemeines Verfügungsverbot über das Vermögen der Hausbuam GmbH verhängt worden. Dieser Beschluss wurde am 22. Oktober 2024 um 9:00 Uhr aufgehoben. Stattdessen wurde eine neue Anordnung getroffen, wonach Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Diese Maßnahme zielt darauf ab, das Vermögen der GmbH zu sichern und nachteilige Veränderungen zu verhindern.

Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters

Der vorläufige Insolvenzverwalter, dessen Name in den bisherigen Beschlüssen nicht genannt wurde, übernimmt weiterhin die Überwachung des Unternehmens und sorgt dafür, dass Außenstände nur mit seiner Zustimmung eingezogen werden. Diese Sicherungsmaßnahmen garantieren, dass die Vermögenswerte der Hausbuam GmbH erhalten bleiben, bis über die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden wird.

Fortbestehen der Sicherungsmaßnahmen

Alle anderen im Beschluss vom 18. Oktober 2024 festgelegten Maßnahmen, insbesondere die vorläufige Insolvenzverwaltung und weitere Anordnungen, bleiben in Kraft. Dies unterstreicht die Bedeutung der Vermögenssicherung im weiteren Verlauf des Verfahrens.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden, die binnen einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht Augsburg schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzureichen ist.

Amtsgericht Augsburg, 22. Oktober 2024

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