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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Grote GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 272 IN 305/24 c

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Grote GmbH, ansässig am Weinbergweg 46, 38106 Braunschweig, hat das Amtsgericht Braunschweig am 24. Oktober 2024 um 14:47 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet. Die Grote GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Oliver Mocker, sieht sich mit finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Christian Hausherr aus Braunschweig bestellt. Ab sofort sind Verfügungen über das Vermögen der Grote GmbH nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Maßnahme soll das Vermögen sichern und verhindern, dass es zu nachteiligen Veränderungen kommt.

Die Schuldner der Grote GmbH, also Personen oder Unternehmen, die der Gesellschaft noch Geld schulden, wurden aufgefordert, Zahlungen nur noch unter Beachtung des Beschlusses an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Diese Regelung soll sicherstellen, dass keine finanziellen Mittel unkontrolliert abfließen und die Gläubiger geschützt werden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Braunschweig eingesehen werden. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden, sowohl von der Antragstellerin selbst als auch von Gläubigern.

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung dient dem Schutz der Gläubiger und der Sicherung des Vermögens, bis das Gericht über die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens entscheidet.

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