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Staatsanwaltschaft Osnabrück
Vorläufige Insolvenzverwaltung für Ebert Kraftfahrzeug-Sachverständigen-GmbH angeordnet
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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Ebert Kraftfahrzeug-Sachverständigen-GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 6.70 IN 135/24

Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Ebert Kraftfahrzeug-Sachverständigen-GmbH, mit Sitz am Kienberger Weg 59, 14621 Schönwalde-Glien OT Paaren im Glien, hat das Amtsgericht Potsdam am 24. Oktober 2024 eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Diese Maßnahme zielt darauf ab, das Vermögen der Schuldnerin bis zur endgültigen Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu sichern.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Friederike Engelmann-Matz, Pariser Platz 6a, 10117 Berlin, bestellt. Ab sofort dürfen Verfügungen über das Vermögen der Ebert Kraftfahrzeug-Sachverständigen-GmbH nur noch mit ihrer Zustimmung erfolgen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist zudem ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen des Unternehmens einzuziehen und eingehende Gelder auf einem Sonderkonto zu verwalten.

Den Drittschuldnern, also Personen oder Unternehmen, die der Schuldnerin Geld schulden, wurde untersagt, weiterhin Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Sie sind stattdessen aufgefordert, ihre Leistungen nur noch an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu richten.

Zudem wurden alle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Vermögen der Schuldnerin eingestellt, um sicherzustellen, dass keine weiteren Vermögensverluste eintreten. Die vorläufige Insolvenzverwalterin hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu prüfen. Dabei wird sie feststellen, ob die Fortführung des Unternehmens möglich ist und ob das Vermögen die Verfahrenskosten decken kann.

Diese Anordnung dient dem Schutz der Gläubiger, während das Gericht die Eröffnung des Insolvenzverfahrens prüft.

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