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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Dorfladen Wörth UG angeordnet
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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Dorfladen Wörth UG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: IN 760/24

Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dorfladen Wörth UG (haftungsbeschränkt), mit Sitz Am Platzl 1, 85457 Wörth, hat das Amtsgericht Landshut am 24. Oktober 2024 um 12:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin, vertreten durch ihren vertretungsberechtigten Gesellschafter, hatte zuvor den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen gestellt.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Dr. Petra Wiche-Wendler aus Erding bestellt. Ihre Aufgabe ist es, die Vermögenswerte des Unternehmens zu sichern und zu überwachen. Wichtig ist dabei, dass Verfügungen der Dorfladen Wörth UG nur mit ausdrücklicher Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind. Dies betrifft auch die Einziehung von Außenständen. Damit sollen nachteilige Veränderungen im Vermögen des Unternehmens vermieden werden, bis eine endgültige Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens getroffen wird.

Das Amtsgericht hat diese Maßnahme nach § 21 InsO (Insolvenzordnung) getroffen, um das Schuldnervermögen vor möglichen Verlusten zu schützen und eine geordnete Insolvenzabwicklung sicherzustellen. Die Entscheidung kann von der Schuldnerin innerhalb von zwei Wochen durch sofortige Beschwerde angefochten werden.

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung erhält die Dorfladen Wörth UG die Chance, unter strenger Aufsicht den Geschäftsbetrieb fortzuführen und möglicherweise eine Lösung zur Sanierung des Unternehmens zu erarbeiten. Der weitere Verlauf des Verfahrens wird maßgeblich von den Ergebnissen der Prüfung durch die vorläufige Insolvenzverwalterin abhängen.

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