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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die 2 Offenbachstraße GmbH & Co. KG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 1508 IN 1076/24 – Amtsgericht München

Im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens der 2 Offenbachstraße GmbH & Co. KG, ansässig in Grünwald und vertreten durch die Gesellschafterin 2OB Verwaltungs GmbH, hat das Amtsgericht München am 23. Oktober 2024 einen wichtigen Beschluss gefasst, um das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und eine weitere Verschlechterung der Vermögenslage zu verhindern.

Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung gemäß § 21 InsO angeordnet. Rechtsanwalt Dr. Max Liebig, mit Sitz in München, wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Seine Aufgabe ist es, die Vermögenswerte der 2 Offenbachstraße GmbH & Co. KG zu überwachen und zu schützen, bis über die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens entschieden wird.

Einschränkungen der Verfügungsbefugnis der Schuldnerin

Die Geschäftsführung der Schuldnerin darf ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über Vermögensgegenstände verfügen. Dies gilt insbesondere für die Einziehung von Außenständen. Ziel dieser Maßnahmen ist es, das vorhandene Vermögen der Schuldnerin zu sichern und eine gleichmäßige Behandlung aller Gläubiger sicherzustellen.

Rechtsmittelbelehrung

Beteiligte Parteien haben die Möglichkeit, gegen diesen Beschluss sofortige Beschwerde einzulegen. Die Frist hierfür beträgt zwei Wochen und beginnt entweder mit der Verkündung oder der Zustellung der Entscheidung bzw. mit der öffentlichen Bekanntmachung im Internet.

Dieser Beschluss stellt einen bedeutenden Schritt zur weiteren Klärung der finanziellen Lage der 2 Offenbachstraße GmbH & Co. KG dar und wird die Weichen für die Zukunft des Unternehmens und seiner Gläubiger stellen.

Amtsgericht München – Insolvenzgericht, 23.10.2024

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