Aktenzeichen: 61 IN 50/24
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Energie Konzept Deutschland GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Norbert Schmidt, hat das Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe eine bedeutende Entscheidung getroffen. Der ursprünglich am 16. Mai 2024 angeordnete Beschluss zur vorläufigen Verwaltung des Unternehmensvermögens wurde am 23. Oktober 2024 aufgehoben, nachdem der Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen wurde.
Die Energie Konzept Deutschland GmbH mit Sitz in der Robert-Bosch-Straße 18, 61267 Neu-Anspach, war in finanzielle Schwierigkeiten geraten und hatte einen Insolvenzantrag gestellt, um eine geregelte Abwicklung der Schulden zu ermöglichen. Da jedoch keine ausreichenden Mittel vorhanden waren, um das Insolvenzverfahren durchzuführen, entschied das Gericht, den Antrag abzuweisen.
Mit dieser Entscheidung wurden alle zuvor auferlegten Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung aufgehoben. Dies bedeutet, dass das Unternehmen nun wieder uneingeschränkt über sein Vermögen verfügen kann, allerdings ohne den Schutz und die Ordnung eines Insolvenzverfahrens.
Diese Abweisung mangels Masse signalisiert, dass die vorhandenen Vermögenswerte der Energie Konzept Deutschland GmbH nicht ausreichen, um die Verfahrenskosten und Gläubigerforderungen zu decken. Für die Gläubiger bedeutet dies, dass ihre offenen Forderungen voraussichtlich nicht bedient werden können.
Das Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe schloss damit das Verfahren ab und beendete die vorläufige Insolvenzverwaltung, die darauf abzielte, die finanziellen Belange des Unternehmens während der Prüfung des Antrags zu überwachen.