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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die GSC-Visions GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 15 IN 172/24

Am 23. Oktober 2024 hat das Amtsgericht Syke die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der GSC-Visions GmbH, ansässig am Siedlungsweg 4, 28844 Weyhe, angeordnet. Das Unternehmen, das im Handelsregister des Amtsgerichts Walsrode unter der Nummer HRB 212030 eingetragen ist, wird durch den Geschäftsführer Gregor Albert Schubert – Freiherr von Cornberg vertreten.

Bestellung der vorläufigen Insolvenzverwalterin

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Jennifer Metzler von der Kanzlei Kuhmann Insolvenzverwaltung mit Sitz in Bremen bestellt. Sie wird die Aufgabe übernehmen, das Vermögen der GSC-Visions GmbH zu sichern und die laufenden Geschäfte zu überwachen. Verfügungen des Unternehmens über sein Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung der Insolvenzverwalterin gültig.

Aufforderung an Gläubiger

Die Gläubiger des Unternehmens wurden angewiesen, nur noch unter Beachtung der getroffenen Anordnungen Leistungen zu erbringen, das bedeutet, Forderungen dürfen ausschließlich über die vorläufige Insolvenzverwalterin geltend gemacht werden. Dies dient dem Schutz der Insolvenzmasse und soll sicherstellen, dass keine Vermögenswerte unrechtmäßig aus dem Unternehmen abfließen.

Bedeutung für das Verfahren

Die vorläufige Insolvenzverwaltung ist ein wichtiger Schritt, um das Vermögen der GSC-Visions GmbH zu sichern, während das Insolvenzgericht die Eröffnung des endgültigen Verfahrens prüft. Für die Gläubiger bedeutet dies, dass sie vorerst keine eigenständigen Maßnahmen gegen das Unternehmen ergreifen dürfen.

Der vollständige Beschluss, inklusive Rechtsmittelbelehrung, kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Syke eingesehen werden.

Amtsgericht Syke – 23.10.2024

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