Im Rahmen des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Fitnesswerft GmbH, ansässig in der Neustadtstraße 22-24, 49740 Haselünne, hat das Amtsgericht Meppen am 22. Oktober 2024 eine bedeutende Entscheidung getroffen. Unter dem Aktenzeichen 9 IN 139/24 wurde die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet.
Die Fitnesswerft GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Jürgen Hofsess, befindet sich damit in einer Phase, in der alle Verfügungen über das Unternehmensvermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen können. Diese Maßnahme wurde ergriffen, um die finanziellen Angelegenheiten des Unternehmens zu sichern und das Vermögen zu schützen.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Andreas Sontopski bestellt. Er übernimmt ab sofort die Verantwortung für die Kontrolle des Vermögens und wird sicherstellen, dass kein weiterer Schaden entsteht. Er ist ebenfalls befugt, Bankguthaben und Forderungen der Gesellschaft einzuziehen sowie eingehende Gelder zu verwalten.
Bedeutung der Maßnahme:
Für die Gläubiger der Fitnesswerft GmbH bedeutet dies, dass sie ihre Forderungen nur noch unter strikter Einhaltung der gerichtlichen Anordnungen geltend machen können. Das Ziel der vorläufigen Verwaltung ist es, das Unternehmen stabil zu halten und potenziell eine geregelte Abwicklung oder Sanierung vorzubereiten. Alle Zahlungen, die an das Unternehmen gerichtet sind, müssen unter Berücksichtigung des Beschlusses erfolgen.
Weiteres Vorgehen:
Die Schuldner der Fitnesswerft GmbH werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung der Anordnung des Gerichts zu leisten. Der vollständige Beschluss kann von allen Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Antragsteller und Gläubiger haben zudem das Recht, binnen einer Frist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einzulegen.
Amtsgericht Meppen, 22. Oktober 2024