Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 611 IN 78/24
Im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der Conlogistics GmbH, ansässig in der Hans-Böckler-Str. 21c, 46535 Dinslaken, hat das Amtsgericht Duisburg am 23. Oktober 2024 um 10:28 Uhr wichtige Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens des Unternehmens beschlossen. Die Conlogistics GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Ralph Herrgott und Detlef Mühlbrandt, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 35049 eingetragen.
Vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Sebastian Henneke aus Duisburg bestellt. Mit der Bestellung übernimmt Dr. Henneke die Verantwortung für die Überwachung der wirtschaftlichen Vorgänge der Conlogistics GmbH.
Beschränkungen der Verfügungsmacht
Ab dem Zeitpunkt der Anordnung dürfen sämtliche Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen. Dies dient der Sicherung der Insolvenzmasse und dem Schutz der Gläubigerinteressen. Gleichzeitig ist es den Schuldnern der Conlogistics GmbH (Drittschuldnern) untersagt, Zahlungen direkt an die GmbH zu leisten. Stattdessen sind sie angehalten, unter Einhaltung des Beschlusses, Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
Weitere Schritte im Verfahren
Dr. Henneke ist ferner ermächtigt, bestehende Bankguthaben und Forderungen der Conlogistics GmbH einzuziehen sowie alle eingehenden Gelder zu verwalten. Dieser Schritt gewährleistet die ordnungsgemäße Abwicklung des Insolvenzverfahrens und schützt die Gläubiger vor nachteiligen Vermögensverschiebungen.
Das Verfahren befindet sich weiterhin in der vorläufigen Phase der Vermögenssicherung. Die vollständige Einsicht in den Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung ist für die Beteiligten in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg möglich.
Amtsgericht Duisburg – 23. Oktober 2024