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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Event Team Große Freiheit UG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Am 21. Oktober 2024 wurde im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der Event Team Große Freiheit UG (haftungsbeschränkt), ansässig in der Großen Freiheit 34, 22767 Hamburg, ein wichtiger Beschluss gefasst. Das Amtsgericht Hamburg, unter dem Aktenzeichen 67b IN 233/24, hat die vorläufige Verwaltung des Unternehmensvermögens angeordnet, um die finanziellen Angelegenheiten des Unternehmens zu sichern.

Die Event Team Große Freiheit UG, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Nummer HRB 140589 eingetragen ist und deren Geschäftsführung von Pejman Vahdat wahrgenommen wird, ist in den Bereichen Facility Management und erlaubnisfreie Dienstleistungen tätig. Aufgrund finanzieller Schwierigkeiten ist nun das Insolvenzverfahren eingeleitet worden.
Vorläufiger Insolvenzverwalter ernannt:

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Michael Nickel bestellt, der in der Ferdinandstraße 29-33, 20095 Hamburg tätig ist. Seine Aufgabe wird es sein, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und alle finanziellen Transaktionen zu überwachen. Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters möglich. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Gläubiger zu schützen und einen geordneten Ablauf des Verfahrens zu gewährleisten.
Verbot von Zahlungen an die Schuldnerin:

Des Weiteren wurde den Drittschuldnern der Event Team Große Freiheit UG untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen sind alle Forderungen und Bankguthaben der Schuldnerin ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten. Damit wird sichergestellt, dass alle Gelder im Interesse der Insolvenzmasse verwaltet werden.
Maßnahmen gegen Zwangsvollstreckungen:

Darüber hinaus hat das Gericht beschlossen, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, einschließlich der Vollziehung von Arrests oder einstweiligen Verfügungen gegen die Schuldnerin, vorläufig zu untersagen. Dies betrifft alle beweglichen Vermögensgegenstände. Bereits eingeleitete Maßnahmen werden bis auf Weiteres eingestellt, um eine geregelte Abwicklung des Verfahrens zu ermöglichen.

Dieser Beschluss markiert einen wichtigen Schritt in Richtung einer umfassenden Überprüfung der Vermögensverhältnisse der Event Team Große Freiheit UG und stellt sicher, dass das Insolvenzverfahren im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben weitergeführt wird.

Amtsgericht Hamburg, 21. Oktober 2024

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