Im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der COD Project GmbH, ansässig in der Duisburger Straße 375, 46047 Oberhausen, hat das Amtsgericht Duisburg am 22. Oktober 2024 eine entscheidende Maßnahme getroffen. Unter dem Aktenzeichen 611 IN 64/24 wurde die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet, um das Unternehmen während des Insolvenzverfahrens zu sichern und mögliche Vermögensveränderungen zu verhindern.
Die COD Project GmbH, die im Handelsregister unter der Nummer HRB 36737 eingetragen ist, wird von der Geschäftsführerin Frau Annette Wientgens vertreten. Das Insolvenzverfahren betrifft die finanzielle Lage des Unternehmens und soll dabei helfen, das Vermögen für die Gläubiger zu sichern.
Bestellung der vorläufigen Insolvenzverwalterin
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Tanja Bückmann aus Oberhausen bestellt, deren Kanzlei sich in der Zum Aquarium 6, 46047 Oberhausen befindet. Ihre Aufgabe besteht darin, die Vermögenswerte der COD Project GmbH zu überwachen und sicherzustellen, dass keine unberechtigten Verfügungen über das Vermögen des Unternehmens vorgenommen werden. Alle Verfügungen der Schuldnerin sind ab sofort nur noch mit Zustimmung der Insolvenzverwalterin wirksam.
Verbot von Zahlungen an die Schuldnerin
Zusätzlich wurde den Drittschuldnern, also den Geschäftspartnern und Schuldnern der COD Project GmbH, verboten, direkte Zahlungen an das Unternehmen zu leisten. Stattdessen sind alle Forderungen und Bankguthaben an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu richten, die ermächtigt ist, eingehende Gelder zu verwalten und zu sichern.
Schutzmaßnahmen gegen Zwangsvollstreckungen
Um das Vermögen des Unternehmens während der Verfahren zu sichern, werden Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die COD Project GmbH, soweit sie bewegliches Vermögen betreffen, vorübergehend ausgesetzt. Dies verhindert, dass einzelne Gläubiger unfaire Vorteile erlangen und sorgt dafür, dass das Vermögen gleichmäßig verteilt werden kann.
Diese Maßnahmen sind entscheidend, um das Unternehmen und seine Vermögenswerte zu stabilisieren und eine geregelte Abwicklung des Insolvenzverfahrens zu ermöglichen.
Amtsgericht Duisburg, 22. Oktober 2024