Am 21. Oktober 2024 hat das Amtsgericht Charlottenburg unter dem Aktenzeichen 36c IN 7007/24 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Cellwerk Media GmbH angeordnet. Das Unternehmen, mit Sitz in der Alter Strand 7, 15755 Schwerin, wird von den Geschäftsführern Mirko Jurschik und Alexander Tavdidischwili vertreten und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Cottbus unter der Nummer HRB 14225 eingetragen.
Sicherungsmaßnahmen zur Vermeidung von Vermögensveränderungen
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurden Maßnahmen der Zwangsvollstreckung oder Arreste gegen das Unternehmen vorläufig untersagt. Bereits begonnene Zwangsvollstreckungsmaßnahmen werden ebenfalls vorläufig eingestellt. Dies sichert die verbleibenden Vermögenswerte für eine geregelte Abwicklung des Verfahrens und schützt die Interessen der Gläubiger.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Christoph Rosenmüller aus Berlin bestellt. Er übernimmt die Überwachung und Sicherung des Vermögens der Schuldnerin. Alle Verfügungen der Cellwerk Media GmbH über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters möglich, um eine ordnungsgemäße Verwaltung der Insolvenzmasse zu gewährleisten.
Ermächtigungen und Pflichten des Insolvenzverwalters
Herr Rosenmüller ist außerdem ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Er hat das Recht, Sonderkonten zu eröffnen, um die Verwaltung der Insolvenzmasse gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sicherzustellen. Zudem müssen Drittschuldner, die dem Unternehmen Gelder schulden, alle Zahlungen ab sofort nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
Weitere Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters
Neben der Sicherung der Vermögenswerte ist der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, den Insolvenzgrund zu prüfen und festzustellen, ob das verbleibende Vermögen der Cellwerk Media GmbH zur Deckung der Verfahrenskosten ausreicht. Weiterhin hat er die Geschäftsräume des Unternehmens zu betreten und umfassende Einsicht in die Geschäftsunterlagen zu nehmen, um die Vermögensverhältnisse des Unternehmens aufzuklären.
Der Beschluss ist vorläufig und dient der Sicherung der Vermögenswerte bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Amtsgericht Charlottenburg, 21. Oktober 2024