Dark Mode Light Mode

Vorläufige Insolvenzverwaltung der dh consulting GmbH & Co. KG eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Rahmen des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der dh consulting GmbH & Co. KG, ansässig in der Im Vogelsang 4, 74523 Schwäbisch Hall, hat das Amtsgericht Heilbronn am 22. Oktober 2024 eine entscheidende Maßnahme getroffen. Unter dem Aktenzeichen 20 IN 813/24 wurde die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet, um nachteilige Veränderungen im Vermögensstand der Schuldnerin zu verhindern. Die dh consulting GmbH & Co. KG wird durch die dh Geschäftsführung GmbH vertreten, die wiederum durch den Geschäftsführer Thomas Patrick Volz geleitet wird.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Marcus Egner aus Heilbronn bestellt. Er übernimmt die Überwachung des Unternehmens und wird sicherstellen, dass keine unrechtmäßigen Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin getroffen werden. Ab sofort sind alle Verfügungen nur mit der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Darüber hinaus ist es der Schuldnerin untersagt, über Bankkonten und Außenstände eigenmächtig zu verfügen. Der Insolvenzverwalter ist ermächtigt, eingehende Gelder entgegenzunehmen und Sonderkonten zu eröffnen, um die Insolvenzmasse zu sichern.
Schutz vor Zwangsvollstreckungen

Eine zentrale Maßnahme des Beschlusses ist das Verbot von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin. Diese dürfen nicht mehr durchgeführt werden, es sei denn, unbewegliche Vermögensgegenstände sind betroffen. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen werden eingestellt. Diese Entscheidung schützt das Vermögen der dh consulting GmbH & Co. KG und sorgt für einen geregelten Ablauf des Insolvenzverfahrens.
Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters

Dr. Marcus Egner ist nicht der allgemeine Vertreter der Schuldnerin, sondern hat die Aufgabe, das Vermögen der Firma zu überwachen und zu sichern. Gleichzeitig prüft er, ob das vorhandene Vermögen ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken und ob es Aussichten auf eine Fortführung des Unternehmens gibt.

Diese Anordnung stellt einen wichtigen Schritt in der Abwicklung des Insolvenzverfahrens dar und soll sicherstellen, dass alle Gläubiger gleichermaßen berücksichtigt werden.

Amtsgericht Heilbronn – 22. Oktober 2024

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

EU-Parlament genehmigt 35-Milliarden-Euro-Hilfspaket für die Ukraine

Next Post

Pilzsammler in Gefahr: Vorsicht beim Sammeln von Wildpilzen dringend geboten