Hannover, 22. Oktober 2024 – Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ApollopA Consult UG (haftungsbeschränkt), ehemals ansässig in der Eintrachtweg 19, 30173 Hannover, wurde am 22. Oktober 2024 um 11:37 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Gesellschaft angeordnet. Der Beschluss wurde vom Amtsgericht Hannover unter dem Aktenzeichen 902 IN 271/24 – 5 gefasst.
Die ApollopA Consult UG, vertreten durch den Geschäftsführer Jim Apollo König mit Sitz in Bremen, steht nun unter der Kontrolle des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Christian Hausherr aus Hannover. Gemäß der gerichtlichen Anordnung sind alle Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen nur noch mit der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Rechtsanwalt Hausherr übernimmt die Aufgabe, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern und die Gläubigerinteressen zu wahren.
Verfügungsbeschränkungen und Zahlungsanweisungen
Im Rahmen des Insolvenzverfahrens wurden auch umfassende Verfügungsbeschränkungen für die Schuldnerin erlassen. Dies bedeutet, dass die Schuldner der ApollopA Consult UG nur noch unter Berücksichtigung der Anordnungen des vorläufigen Insolvenzverwalters Zahlungen leisten dürfen. Rechtsanwalt Hausherr ist ermächtigt, Bankguthaben sowie andere Forderungen der Gesellschaft einzuziehen und entgegenzunehmen.
Rechtsmittelbelehrung
Die ApollopA Consult UG und alle weiteren betroffenen Gläubiger können gegen diesen Beschluss sofortige Beschwerde einlegen. Die Frist hierfür beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung oder Veröffentlichung der Entscheidung. Beschwerden sind schriftlich beim Amtsgericht Hannover einzureichen.
Dieser Schritt markiert einen wichtigen Abschnitt im Verfahren, das nun unter der Überwachung des vorläufigen Insolvenzverwalters fortgeführt wird, um das weitere Vorgehen im Rahmen der Insolvenz zu klären.
Amtsgericht Hannover, 22.10.2024