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Vorläufige Insolvenzverwaltung der APC Germany GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Münster, 22. Oktober 2024 – Im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der APC Germany GmbH, ansässig in Coesfeld, hat das Amtsgericht Münster unter dem Aktenzeichen 86 IN 16/24 eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft, vertreten durch Geschäftsführer Jonas Messing, befindet sich seit dem 22. Oktober 2024, 11:53 Uhr in diesem Verfahren.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Tanja Kreimer aus Stadtlohn bestellt. Fortan sind alle Verfügungen über das Vermögen der APC Germany GmbH nur noch mit ihrer Zustimmung wirksam, wie es nach § 21 Abs. 2 Nr. 2 der Insolvenzordnung (InsO) festgelegt ist.

Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse

Um das Vermögen der Schuldnerin zu schützen, dürfen Drittschuldner – also alle, die noch Forderungen gegenüber der APC Germany GmbH haben – ausschließlich an die vorläufige Insolvenzverwalterin leisten. Außerdem wurde jegliche Zwangsvollstreckung gegen das Unternehmen untersagt, mit Ausnahme unbeweglicher Gegenstände. Bereits begonnene Maßnahmen werden bis auf Weiteres eingestellt.

Die Rechtsanwältin Kreimer ist zudem ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder zu verwalten. Somit wird sichergestellt, dass alle Vermögenswerte bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens erhalten bleiben.

Dieser Schritt markiert den Beginn des formalen Insolvenzverfahrens für die APC Germany GmbH, und die weiteren Entwicklungen werden unter der Aufsicht der vorläufigen Insolvenzverwalterin fortgesetzt.

Amtsgericht Münster, 22.10.2024

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