Offenburg, 21. Oktober 2024 – In einem weiteren Schritt zur Klärung der finanziellen Lage wurde am 21. Oktober 2024 um 15:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Alu Mock GmbH mit Sitz in Hohberg durch das Amtsgericht Offenburg (Aktenzeichen: 10 IN 561/24) angeordnet. Die Geschäftsführung der GmbH liegt bei Uwe Braun, und das Unternehmen steht nun vor der Herausforderung, seine finanzielle Situation im Rahmen eines möglichen Insolvenzverfahrens zu stabilisieren.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Andrè Berbuer aus Ortenberg ernannt. Ab sofort darf die Alu Mock GmbH nur noch mit seiner Zustimmung über ihre Vermögenswerte verfügen, um die Insolvenzmasse zu sichern und mögliche Vermögensverluste zu verhindern. Diese Maßnahme zielt darauf ab, das Vermögen des Unternehmens für seine Gläubiger zu bewahren.
Eingriffe in den Geschäftsbetrieb und Finanzströme
Im Zuge dieser Anordnung ist es der Schuldnerin untersagt, ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihre Bankkonten oder Forderungen zu verfügen. Dies schließt auch alle Maßnahmen zur Zwangsvollstreckung aus, die nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits begonnene Zwangsvollstreckungen wurden vorerst eingestellt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Berbuer, wurde außerdem ermächtigt, Sonderkonten zu eröffnen und Masseverbindlichkeiten zu begründen, um den ordnungsgemäßen Fortgang des Verfahrens zu gewährleisten.
Untersuchung der weiteren Schritte
Zusätzlich wurde Rechtsanwalt Berbuer beauftragt, den Insolvenzgrund zu prüfen. Dies umfasst auch die Analyse, ob die Fortführung des Unternehmens realistisch ist und ob das vorhandene Vermögen ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken.
Diese Maßnahme stellt einen wichtigen Schritt in Richtung eines möglichen Insolvenzverfahrens für die Alu Mock GmbH dar, und die nächsten Wochen werden entscheidend für das Unternehmen und seine Gläubiger sein.
Amtsgericht Offenburg, 21.10.2024