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Sicherungsmaßnahmen für Dreisam UG aufgehoben – Insolvenzverfahren bleibt entscheidend

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der Dreisam UG (haftungsbeschränkt), ansässig am Gnadenort 11, 44339 Dortmund, hat das Amtsgericht Dortmund einen entscheidenden Beschluss gefasst. Unter dem Aktenzeichen 255 IN 18/24 wurden die zuvor am 29. Juli 2024 angeordneten Sicherungsmaßnahmen mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Die Dreisam UG, die früher unter dem Namen Deine Assistenz KP UG (haftungsbeschränkt) firmierte, wird von der Geschäftsführerin Anke Kraft vertreten, die ihren Sitz in der Evinger Straße 430, 44339 Dortmund hat. Das Unternehmen war in ein Insolvenzverfahren geraten, das zur Sicherung der Vermögensverhältnisse geführt wurde.
Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen:

Die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen signalisiert eine entscheidende Phase im Insolvenzverfahren. Mit diesem Beschluss ist es der Gesellschaft theoretisch wieder erlaubt, eigenständige Verfügungen zu treffen, jedoch unter Berücksichtigung der weiteren Schritte im Verfahren.
Bedeutung für die Beteiligten:

Für Gläubiger und andere betroffene Parteien bedeutet die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen, dass der weitere Verlauf des Insolvenzverfahrens entscheidend ist, um zu klären, ob das Unternehmen saniert, liquidiert oder eine andere Lösung gefunden wird. Es bleibt abzuwarten, welche Maßnahmen ergriffen werden, um den wirtschaftlichen Zustand der Dreisam UG zu stabilisieren.

Dieser Schritt könnte ein Signal dafür sein, dass entweder eine Lösung in Sicht ist oder dass die gerichtlichen Maßnahmen neu bewertet wurden. Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund einsehbar.

Amtsgericht Dortmund

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