Amtsgericht Norderstedt, 17. Oktober 2024 – Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alten- und Pflegeheim Schmalensee GmbH, ansässig in Middelweg 7, 24558 Henstedt-Ulzburg, hat das Amtsgericht Norderstedt mit Beschluss vom 17. Oktober 2024 die zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 InsO aufgehoben. Diese Entscheidung erfolgte, nachdem die antragstellende Gläubigerin am 25. September 2024 die Hauptsache für erledigt erklärt hatte.
Die Sicherungsmaßnahmen, die ursprünglich am 3. September 2024 erlassen wurden, hatten den Zweck, das Vermögen der Schuldnerin vor möglichen nachteiligen Veränderungen zu schützen, bis über den Insolvenzantrag entschieden wurde. Mit der Erledigungserklärung und der Aufhebung der Maßnahmen endet nun dieser Abschnitt des Verfahrens.
Die Alten- und Pflegeheim Schmalensee GmbH, vertreten durch Geschäftsführerin Veronika Döring, war vom Amtsgericht Kiel im Handelsregister unter HRB 9529 KI eingetragen. Die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen bedeutet, dass die Unternehmensleitung wieder uneingeschränkt über das Vermögen der Gesellschaft verfügen kann.
Der weitere Verlauf des Insolvenzverfahrens hängt von den nächsten Schritten der Beteiligten ab, insbesondere von der Gläubigerseite, die maßgeblich den Fortgang des Verfahrens beeinflussen kann.
Aktenzeichen: 66 IN 102/24
Amtsgericht Norderstedt – Insolvenzgericht