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Insolvenzverfahren über das Vermögen der ADN Investment GmbH – Sicherungsmaßnahmen eingeleitet
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Insolvenzverfahren über das Vermögen der ADN Investment GmbH – Sicherungsmaßnahmen eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 36a IN 3677/24 – Amtsgericht Charlottenburg, 22. Oktober 2024
Im Rahmen des Insolvenzverfahrens über die ADN Investment GmbH, ansässig in der Koenigsallee 20 a, 14193 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Anton Tolmachev, hat das Amtsgericht Charlottenburg zur Sicherung der Insolvenzmasse Maßnahmen ergriffen. Am 22. Oktober 2024, um 09:00 Uhr, wurde zur Vermeidung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin ein Beschluss nach §§ 21, 22 InsO gefasst.
Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens

Zwangsvollstreckungsmaßnahmen: Ab sofort sind alle Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die ADN Investment GmbH, bis auf unbewegliche Gegenstände untersagt. Bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen werden vorerst eingestellt.

Vorläufiger Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Oliver Sietz, Rankestraße 33, 10789 Berlin, wurde als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Jegliche Verfügungen über das Vermögen der ADN Investment GmbH sind nur noch mit seiner Zustimmung wirksam, um die Integrität der Insolvenzmasse zu gewährleisten.

Rechte und Pflichten des vorläufigen Verwalters

Rechtsanwalt Oliver Sietz hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu überwachen. Außerdem ist er befugt, eingehende Gelder entgegenzunehmen und über die Konten der Schuldnerin zu verfügen. Zudem ist es den Gläubigern und Schuldnern der ADN Investment GmbH untersagt, Zahlungen ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zu leisten.
Veröffentlichung und Einsicht

Die Anordnung wird gemäß der Bestimmungen der Insolvenzordnung im elektronischen Informationssystem veröffentlicht. Sollte das Verfahren eröffnet werden, bleibt die Veröffentlichung für mindestens sechs Monate gespeichert. Im Falle der Nicht-Eröffnung wird die Sicherungsmaßnahme ebenfalls nach sechs Monaten gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt ab Verkündung oder der öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.

Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 22.10.2024

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