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Expert Systemtechnik GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 43 IN 790/24 – Amtsgericht Bielefeld

Am 22. Oktober 2024, um 14:45 Uhr, hat das Amtsgericht Bielefeld im Verfahren über das Vermögen der Expert Systemtechnik GmbH eine entscheidende Maßnahme getroffen. Die unter der Adresse Brönninghauser Straße 35e, 33729 Bielefeld ansässige Gesellschaft, die im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 35003 geführt wird, steht unter vorläufiger Insolvenzverwaltung. Die GmbH, die auf die Entwicklung, Herstellung und Vermarktung von Maschinen für den Zuschnitt von Materialien spezialisiert ist, wird durch den Geschäftsführer Sebastian Bruder vertreten.
Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Zur Sicherung des Vermögens und zur Vermeidung nachteiliger Veränderungen wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung gemäß den §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO) angeordnet. Infolgedessen wurde Rechtsanwalt Hans-Achim Ernst aus Hiddenhausen, Südfeldstraße 10, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Maßnahmen zum Schutz der Gläubiger

Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Maßnahme zielt darauf ab, das Vermögen der Gesellschaft vor unautorisierten Verfügungen zu schützen und sicherzustellen, dass potenzielle Forderungen der Gläubiger geordnet bedient werden können. Zudem sind die Drittschuldner, also diejenigen, die der Gesellschaft noch Zahlungen schulden, angewiesen, diese Beträge nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
Weitere Schritte im Verfahren

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist dazu ermächtigt, Bankguthaben sowie Forderungen der Gesellschaft einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Dies ist ein wesentlicher Schritt, um die finanzielle Lage der Gesellschaft zu stabilisieren und mögliche Gläubigeransprüche im weiteren Verlauf des Verfahrens zu sichern.

Amtsgericht Bielefeld, 22. Oktober 2024

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