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BGH-Urteil: Drohnenbilder von Kunstwerken verstoßen gegen Urheberrecht

Pexels (CC0), Pixabay

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Drohnenaufnahmen von Kunstinstallationen gegen das Urheberrecht verstoßen. Laut dem Urteil dürfen Fotos von Kunstwerken nur von Orten aus gemacht werden, die für die Allgemeinheit frei zugänglich sind. Drohnen, die für die Aufnahmen in die Luft steigen und Bilder aus anderen Perspektiven einfangen, überschreiten diese Grenze.

In dem verhandelten Fall ging es um Luftbilder von Kunstinstallationen auf Halden im Ruhrgebiet, die durch einen Buchverlag veröffentlicht wurden. Die Kunstwerke waren urheberrechtlich geschützt, und die Veröffentlichung der Drohnenaufnahmen verletzte das Recht der Urheber auf Vervielfältigung und Verbreitung ihrer Werke.

Panoramafreiheit eingeschränkt

Das Gericht stellte klar, dass sich die sogenannte Panoramafreiheit, die es ermöglicht, urheberrechtlich geschützte Werke zu fotografieren, sofern sie sich dauerhaft an öffentlichen Plätzen befinden, nicht auf Drohnenaufnahmen erstreckt. Diese Freiheit gilt nur, wenn die Aufnahmen von Orten aus gemacht werden, die für die Öffentlichkeit frei zugänglich sind – wie Straßen, Plätze oder Wege.

Da die Drohnenbilder aus Perspektiven aufgenommen wurden, die für die Allgemeinheit nicht zugänglich sind, verletzt dies das Urheberrecht der Schöpfer der Kunstwerke. Die Nutzung der Drohnenaufnahmen in den veröffentlichten Büchern greift daher in das Recht der Urheber auf wirtschaftliche Nutzung ihrer Werke ein.

Auswirkungen des Urteils

Dieses Urteil könnte weitreichende Folgen für die Nutzung von Drohnen in der Kunst- und Medienwelt haben. Fotografen und Verlage müssen künftig sicherstellen, dass sie Drohnenaufnahmen von urheberrechtlich geschützten Werken nur dann verwenden, wenn diese von öffentlich zugänglichen Orten aus gemacht wurden. Ansonsten riskieren sie rechtliche Konsequenzen, die Schadensersatzansprüche und Unterlassungsklagen umfassen können.

Das Urteil des BGH verdeutlicht die Grenzen der Panoramafreiheit und stärkt das Urheberrecht von Künstlern, indem es klarstellt, dass deren Werke nur unter bestimmten Bedingungen fotografiert und verbreitet werden dürfen.

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