Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine dringende Warnung bezüglich der Online-Handelsplattform Immediate Phoenix herausgegeben. Laut BaFin betreibt die Plattform, zu finden unter der URL rykequy.pics, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen ohne die erforderliche offizielle Zulassung. Dieses illegale Angebot birgt ein hohes Risiko für Anleger, da es außerhalb der regulierten Aufsicht und somit ohne Verbraucherschutz operiert.
Immediate Phoenix fällt insbesondere durch das Fehlen essentieller Informationen auf, wie Angaben zu Rechtsform, Geschäftssitz oder ein Impressum. Diese Lücken erschweren die Überprüfung der Anbieteridentität und erhöhen das Betrugsrisiko für Interessenten. Die BaFin erinnert daran, dass in Deutschland das Anbieten von Finanzdienstleistungen einer Genehmigung bedarf. Verbraucher sollten daher vor einer Investition die offizielle Unternehmensdatenbank der BaFin konsultieren, um die Zulassung eines Unternehmens zu überprüfen.
Die Warnung der BaFin basiert auf dem § 37 Abs. 4 des Kreditwesengesetzes, welcher der Behörde erlaubt, öffentlich vor unerlaubten Finanzdienstleistungen zu warnen. Anleger werden dazu angehalten, bei Investitionsentscheidungen besondere Vorsicht walten zu lassen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.
Hier die Original-BaFin-Meldung:
BaFin warnt vor der Online-Handelsplattform Immediate Phoenix
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von Immediate Phoenix. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber der gleichnamigen Online-Handelsplattform ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten. Das Angebot ist über die Website rykequy.pics erreichbar.
Die Betreiber treten lediglich unter der Bezeichnung Immediate Phoenix auf, ohne Nennung einer Rechtsform. Sie machen keine Angaben zu ihrem Geschäftssitz, ein Impressum fehlt.
Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.