Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat erneut öffentlich vor den Geschäftspraktiken des Unternehmens Quanta Capital gewarnt. Quanta Capital wirbt auf seiner Webseite quantacapital.com.co mit Bankgeschäften und Finanzdienstleistungen, für die es keine erforderliche Genehmigung besitzt. Somit steht das Unternehmen nicht unter der Aufsicht der BaFin.
Bereits am 3. Juni hatte die BaFin auf die illegalen Aktivitäten von Quanta Capital aufmerksam gemacht. Trotzdem setzt das Unternehmen seine Angebotstätigkeit in Deutschland fort, ohne die gesetzlich erforderliche Erlaubnis zu haben.
Notwendigkeit einer Genehmigung für Finanzdienstleister in Deutschland
In Deutschland ist es gesetzlich erforderlich, dass Anbieter von Bankgeschäften und Finanzdienstleistungen eine Genehmigung der BaFin vorweisen müssen. Ohne eine solche Genehmigung sind deren Aktivitäten illegal. Die BaFin rät Verbrauchern daher zur Vorsicht, wenn sie auf Angebote solcher nicht regulierter Unternehmen stoßen.
Überprüfung der Zulassung von Unternehmen
Um sich vor betrügerischen Finanzangeboten zu schützen, können Verbraucher in der Unternehmensdatenbank der BaFin überprüfen, ob ein Unternehmen die nötige Genehmigung für den Betrieb von Finanzdienstleistungen in Deutschland hat. Diese Prüfung ist ein wesentlicher Schritt zur Vermeidung von finanziellen Risiken und Betrug.
Diese Mitteilung beruht auf den gesetzlichen Bestimmungen des § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG).
Hier die Original-BaFin-Meldung:
quantacapital.com.co: BaFin ermittelt erneut gegen Quanta Capital
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Quanta Capital. Nach Erkenntnissen der BaFin bietet das Unternehmen auch auf seiner Website quantacapital.com.co Bankgeschäfte und/oder Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis an. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Die BaFin hatte bereits am 3. Juni vor Angeboten der Quanta Capital gewarnt.
Finanzdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.