Dark Mode Light Mode

Wichtige Ermächtigung für den vorläufigen Insolvenzverwalter im Verfahren der Gentlemen Group GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Rahmen des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gentlemen Group GmbH, ansässig in der Starnberger Straße 8, 14612 Falkensee, hat das Amtsgericht Potsdam am 21. Oktober 2024 einen bedeutenden Beschluss gefasst. Unter dem Aktenzeichen 6.60 IN 169/24 wurde in Ergänzung zur bereits angeordneten vorläufigen Verwaltung dem vorläufigen Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Sebastian Laboga, eine weitreichende Ermächtigung erteilt.

Mit dieser Entscheidung wird Rechtsanwalt Sebastian Laboga, der seinen Sitz in der Karl-Heinrich-Ulrichs-Str. 24, 10785 Berlin hat, ermächtigt, für die Schuldnerin und die zukünftige Insolvenzmasse Verbindlichkeiten zu begründen oder Zahlungszusagen zu erteilen. Diese Ermächtigung bezieht sich insbesondere auf Verträge, die Dienstleistungen betreffen, sowie auf Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit einer Insolvenzgeldvorfinanzierung.
Bedeutung der Entscheidung

Für die Gentlemen Group GmbH und ihre Gläubiger stellt dieser Beschluss eine entscheidende Weichenstellung dar. Durch die erweiterte Befugnis des vorläufigen Insolvenzverwalters wird es möglich, laufende Dienstleistungsverträge weiterhin zu bedienen und das notwendige Insolvenzgeld vorzufinanzieren. Diese Maßnahme dient dazu, den Betrieb des Unternehmens vorläufig aufrechtzuerhalten und den Beschäftigten Sicherheit hinsichtlich ihrer Lohnzahlungen zu bieten.

Das Insolvenzverfahren befindet sich damit in einer Phase, in der die Fortführung des Geschäftsbetriebs noch möglich bleibt, während gleichzeitig die Insolvenzmasse gesichert und mögliche Sanierungsmaßnahmen eingeleitet werden können.

Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Potsdam einsehbar und bietet allen Beteiligten die Möglichkeit, sich über die weiteren Schritte im Verfahren zu informieren.

Amtsgericht Potsdam – 21. Oktober 2024

Add a comment Add a comment

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Hardheim Würzburger Straße 8-12 GmbH & Co. KG angeordnet

Next Post

Interview mit Rechtsanwältin Bontschev über rechtliche Aspekte von Finanzberatung und Online-Investitionen