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Vorläufige Insolvenzverwaltung über Lorenz – Metall & Zaunbau GmbH eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lorenz – Metall & Zaunbau GmbH, ansässig im Gewerbeparkring 6, 15299 Müllrose, hat das Amtsgericht Frankfurt (Oder) am 21. Oktober 2024 um 10:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Unternehmensvermögens angeordnet. Unter dem Aktenzeichen 3 IN 249/24 wurde der Beschluss gefasst, um das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und ungenehmigte Verfügungen zu verhindern.

Rechtsanwalt Jörg Wenzel, mit Kanzlei in der Friedrich-Ebert-Straße 63, 14469 Potsdam, wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Ab sofort dürfen Verfügungen über das Vermögen der Lorenz – Metall & Zaunbau GmbH, einschließlich Vermögenswerten im Ausland, nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters durchgeführt werden. Dies gilt auch für die Einziehung von Außenständen. Zudem wurde den Drittschuldnern der Gesellschaft untersagt, Zahlungen an die Lorenz – Metall & Zaunbau GmbH zu leisten. Stattdessen dürfen Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen.
Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters:

Rechtsanwalt Wenzel ist befugt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass das Vermögen des Unternehmens erhalten bleibt, bis das Insolvenzverfahren eröffnet oder anderweitig entschieden wird.
Rechtsmittelbelehrung:

Betroffene Parteien, einschließlich der Schuldnerin, haben das Recht, gegen diese Entscheidung sofortige Beschwerde einzulegen. Die Frist zur Einlegung beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Verkündung oder Zustellung der Entscheidung. Die Beschwerde muss schriftlich beim Amtsgericht Frankfurt (Oder) eingereicht werden.

Diese Anordnung markiert einen entscheidenden Schritt im Insolvenzverfahren der Lorenz – Metall & Zaunbau GmbH, der die finanzielle Sicherung des Unternehmens zum Ziel hat. Gläubiger und Vertragspartner sollten sich umgehend mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter in Verbindung setzen, um ihre Ansprüche geltend zu machen.

Amtsgericht Frankfurt (Oder), 21. Oktober 2024

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