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Vorläufige Insolvenzverwaltung über Laeis-Sanitär GmbH & Co. KG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Trier hat im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens gegen die Laeis-Sanitär GmbH & Co. KG, ansässig in der Ostallee 29, 54290 Trier, am 22. Oktober 2024 um 14:12 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Gesellschaft angeordnet. Diese Maßnahme wurde ergriffen, um die Vermögenswerte der Antragstellerin zu schützen und weitere Verfügungen nur unter strenger Kontrolle zu ermöglichen.

Die Laeis-Sanitär GmbH & Co. KG wird durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die Heinz Krone GmbH, vertreten, deren Geschäftsführer Axel Heiner Krone in der Stauffenbergstraße 19, 54295 Trier ansässig ist. Nunmehr sind alle Verfügungen der Gesellschaft über ihre Vermögensgegenstände nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zulässig.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Alexander Thomas Lamberty von der Kanzlei Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, mit Sitz am Kornmarkt 4, 54290 Trier, bestellt. Rechtsanwalt Lamberty wird die Aufgabe haben, die Vermögenswerte der Laeis-Sanitär GmbH & Co. KG zu sichern und zu prüfen, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und ob eine Fortführung des Unternehmens möglich ist.

Kontakt des vorläufigen Insolvenzverwalters:

Tel.: 0651/1708300
E-Mail: Alexander.lamberty@tbs-insolvenzverwalter.de

Die Anordnung des Amtsgerichts Trier stellt einen wichtigen Schritt zur Aufarbeitung der finanziellen Lage der Laeis-Sanitär GmbH & Co. KG dar. Nun wird es an dem vorläufigen Insolvenzverwalter liegen, die Vermögensverhältnisse zu prüfen und weitere Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse zu ergreifen.

Amtsgericht Trier, 22. Oktober 2024

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