Das Amtsgericht Fulda hat im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der Ihre Pflegefee eG Fuldaer Land, mit Sitz in der Schulstraße 7, 36145 Hofbieber, einen wichtigen Schritt eingeleitet. Unter dem Aktenzeichen 93 IN 106/24 wurde am 21.10.2024 um 10:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet. Dies dient dem Schutz der Gläubiger und der Sicherung des Unternehmensvermögens.
Die Pflegegenossenschaft, die durch die Vorstände Sabine Schlöder und Rene Bug vertreten wird, darf ab sofort nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Sandra Mitter aus der Kanzlei Westhelle & Partner, über ihr Vermögen verfügen. Diese Maßnahme betrifft sowohl das Anlage- als auch Umlaufvermögen des Unternehmens, um unkontrollierte Vermögensverfügungen zu verhindern.
Maßnahmen zum Schutz der Gläubiger
Die vorläufige Insolvenzverwalterin wurde zudem ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Den Schuldnern der Pflegegenossenschaft ist es untersagt, Zahlungen an die Antragstellerin zu leisten. Stattdessen dürfen diese nur noch an die vorläufige Insolvenzverwalterin erfolgen. Dies dient der Sicherung der finanziellen Mittel und dem geordneten Ablauf des Verfahrens.
Prüfung der Vermögensverhältnisse
Ein wichtiger Bestandteil des Auftrags der vorläufigen Insolvenzverwalterin ist es, zu prüfen, ob das Vermögen der Pflegegenossenschaft ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Dazu gehört auch die Sicherstellung, dass die Geschäftsräume der Pflegegenossenschaft betreten werden dürfen und dass Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere gewährt wird.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann die Antragstellerin innerhalb einer zweiwöchigen Frist Beschwerde einlegen. Diese muss schriftlich beim Amtsgericht Fulda eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden.
Mit dieser Anordnung setzt das Gericht einen klaren Rahmen für die zukünftige Verwaltung des Unternehmens, um den Gläubigerschutz sicherzustellen und die finanziellen Verhältnisse der Pflegegenossenschaft zu klären.
Amtsgericht Fulda, 21.10.2024