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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Hardheim Würzburger Straße 8-12 GmbH & Co. KG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Rahmen des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Hardheim Würzburger Straße 8-12 GmbH & Co. KG, ansässig in der Schleussnerstraße 100, 63263 Neu-Isenburg, hat das Amtsgericht Offenbach am Main am 22. Oktober 2024 entscheidende Maßnahmen ergriffen. Unter dem Aktenzeichen 8 IN 603/24 wurde die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet.

Die Hardheim Würzburger Straße 8-12 GmbH & Co. KG, die durch die Schoofs Immobilien Frankfurt GmbH als Komplementärin vertreten wird, steht vor einer finanziellen Krise. Die Geschäftsführung obliegt den Herren Mohamed Younis und Jürgen Dräger, die die Unternehmensgeschäfte bisher verantworteten. Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung darf die Schuldnerin ohne Zustimmung des Insolvenzverwalters keine Vermögensverfügungen mehr tätigen.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt bestellt, der seinen Sitz in der Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main hat. Er ist befugt, die Bankguthaben sowie Forderungen der Antragstellerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass keine unrechtmäßigen Zahlungen oder Verrechnungen vorgenommen werden, die die Insolvenzmasse schmälern könnten.

Darüber hinaus wurden Drittschuldner angewiesen, nur noch an den Insolvenzverwalter zu leisten, um die geregelte Abwicklung der Gläubigeransprüche zu gewährleisten. Dies verhindert jegliche eigenmächtigen Handlungen seitens der Schuldnerin oder deren Geschäftspartner.
Bedeutung für die Gläubiger

Diese Anordnung bietet den Gläubigern Schutz, indem sie sicherstellt, dass das verbleibende Vermögen der Gesellschaft erhalten bleibt und ordnungsgemäß verwaltet wird. Gleichzeitig erhalten alle Beteiligten im Insolvenzverfahren die Möglichkeit, den vollständigen Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts einzusehen. Damit wird Transparenz gewährleistet, und betroffene Parteien können sich rechtlich beraten lassen.

Die nächsten Schritte im Verfahren werden zeigen, ob es zu einer vollständigen Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt oder ob eine außergerichtliche Einigung möglich ist.

Amtsgericht Offenbach am Main, 22. Oktober 2024

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