Dark Mode Light Mode

Vorläufige Insolvenzverwaltung für Lifeplus Sachsen Pflege GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Rahmen des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Lifeplus Sachsen Pflege GmbH, ansässig in der Ibsenstraße 71, 15831 Blankenfelde-Mahlow, hat das Amtsgericht Potsdam am 22. Oktober 2024 einen entscheidenden Beschluss gefasst. Unter dem Aktenzeichen 6.60 IN 87/24 wurde die vorläufige Verwaltung des Unternehmensvermögens angeordnet, um die Insolvenzmasse zu sichern und den Sachverhalt weiter aufzuklären.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini aus Berlin bestellt. Er übernimmt die Verantwortung für die Überwachung der Geschäftsaktivitäten und die Sicherung des Vermögens der Schuldnerin. Damit verbunden ist ein allgemeines Verfügungsverbot, das der Lifeplus Sachsen Pflege GmbH untersagt, eigenständig über ihr Vermögen zu verfügen, ohne die Zustimmung des Insolvenzverwalters einzuholen. Dies umfasst auch Forderungen gegen Dritte, die nur noch mit Zustimmung des Verwalters eingezogen werden dürfen.

Des Weiteren sind Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin vorerst untersagt, ausgenommen hiervon sind lediglich unbewegliche Gegenstände. Begonnene Zwangsvollstreckungen werden vorläufig eingestellt, um die Gläubiger gleichmäßig zu behandeln und die Insolvenzmasse zu schützen.
Pflichten der Schuldnerin

Die Schuldnerin ist verpflichtet, dem vorläufigen Insolvenzverwalter vollständige Einsicht in ihre Bücher und Geschäftspapiere zu gewähren und ihn umfassend zu unterstützen. Dazu gehört auch die Bereitstellung aller Informationen, die zur Sicherung des Vermögens und zur Aufklärung der wirtschaftlichen Situation erforderlich sind. Sollten diese Pflichten nicht erfüllt werden, kann das Gericht strenge Maßnahmen ergreifen, wie etwa die zwangsweise Vorführung oder die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung.
Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters

Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini hat neben der Sicherung der Vermögenswerte auch die Aufgabe, den Insolvenzgrund zu prüfen. Er soll feststellen, ob eine Fortführung des Unternehmens möglich ist und ob das Vermögen der Schuldnerin ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken.

Dieser Beschluss markiert einen entscheidenden Schritt in der Aufarbeitung der wirtschaftlichen Situation der Lifeplus Sachsen Pflege GmbH und leitet das formale Insolvenzverfahren ein, das über das weitere Schicksal des Unternehmens und seiner Gläubiger entscheiden wird.

Amtsgericht Potsdam, 22. Oktober 2024

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Die Ausbreitung der Terrordroge Captagon in Deutschland

Next Post

Rätselhafte Häufung: Zahl toter Kegelrobben an der Ostsee steigt auf 28