Am 22. Oktober 2024 um 15:15 Uhr wurde im Rahmen des Verfahrens zur Prüfung der Insolvenz über das Vermögen der K2FINTECH GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Anastasiia Kleshcheva, ein wichtiger Beschluss gefasst. Das Amtsgericht Cottbus bestellte Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini zum vorläufigen Insolvenzverwalter und erließ gleichzeitig einen Zustimmungsvorbehalt gemäß den §§ 21 Abs. 2 Nr. 2 und 22 der Insolvenzordnung (InsO).
Die K2FINTECH GmbH, mit Sitz in der Attilastraße 18, 12529 Schönefeld, ist im Handelsregister unter der Nummer HRB 14178 CB eingetragen. Durch diesen Beschluss sind sämtliche Verfügungen der Gesellschaft nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Maßnahme dient der Sicherung der Vermögenswerte der Schuldnerin und soll verhindern, dass vor der Eröffnung des Verfahrens Vermögen abfließt oder unrechtmäßig verwendet wird.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini wird in seiner Rolle als vorläufiger Insolvenzverwalter die wirtschaftliche Lage des Unternehmens prüfen und sicherstellen, dass das Vermögen der Gesellschaft im Interesse der Gläubiger geschützt bleibt. Dies schließt die Überwachung sämtlicher geschäftlicher Transaktionen sowie die Analyse der Vermögensverhältnisse ein.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann die sofortige Beschwerde binnen einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden. Diese Frist beginnt spätestens zwei Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses auf der Webseite www.insolvenzbekanntmachungen.de. Die Beschwerde muss beim Amtsgericht Cottbus oder, bei älteren Verfahren, auch beim Landgericht Cottbus eingereicht werden.
Dieser Beschluss markiert den nächsten entscheidenden Schritt im Verfahren über die Insolvenzprüfung der K2FINTECH GmbH und wird den Weg für die weitere rechtliche und finanzielle Aufarbeitung ebnen.
Amtsgericht Cottbus – 63 IN 210/24