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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Immunkraft Gesundheitszentren GmbH eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Braunschweig hat am 21. Oktober 2024 im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der Immunkraft Gesundheitszentren GmbH, mit Sitz Am Hohen Tore 1, 38118 Braunschweig, wichtige Maßnahmen ergriffen, um die Vermögensverhältnisse des Unternehmens zu sichern. Unter dem Aktenzeichen 273 IN 293/24 a wurde die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet.

Die Immunkraft Gesundheitszentren GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Runa-Christine Wiegand, ist beim Amtsgericht Braunschweig unter der Handelsregister-Nummer HRB 210162 eingetragen. Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung wurde die Befugnis zur freien Verfügung über das Unternehmensvermögen eingeschränkt. Verfügungen der Antragstellerin dürfen ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Franc Zimmermann, ansässig in der Löwenwall 6, 38110 Braunschweig, bestellt. Er ist nun für die Sicherung und Verwaltung der Vermögenswerte des Unternehmens verantwortlich. Seine Aufgabe besteht darin, sicherzustellen, dass keine Vermögenswerte unrechtmäßig abfließen und dass die Rechte der Gläubiger gewahrt werden.

Die Schuldner der Antragstellerin wurden aufgefordert, ab sofort nur noch unter Berücksichtigung des gerichtlichen Beschlusses zu leisten. Dies stellt sicher, dass alle finanziellen Transaktionen im Sinne der Insolvenzmasse und unter Aufsicht des vorläufigen Insolvenzverwalters abgewickelt werden.
Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Entscheidung kann die Antragstellerin oder jeder Gläubiger innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde einlegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung des Beschlusses oder nach dessen Veröffentlichung auf der Website www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Die nächste Phase des Verfahrens wird klären, ob die Immunkraft Gesundheitszentren GmbH in der Lage sein wird, das Insolvenzverfahren erfolgreich zu durchlaufen und möglicherweise eine Sanierung oder Umstrukturierung vorzunehmen, oder ob es zu einer endgültigen Liquidation des Unternehmens kommen wird.

Amtsgericht Braunschweig, 21. Oktober 2024

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