Im Rahmen des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der KFZ-Meisterbetrieb Schmitz GmbH, ansässig in der Stolzeneckstraße 22, 74867 Neunkirchen, hat das Amtsgericht Mosbach am 21. Oktober 2024 eine wichtige Entscheidung getroffen. Die Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 InsO wurden zwar aufgehoben, dennoch bleibt die Verfügungsbefugnis des vorläufigen Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Gordon Rapp, in bestimmten Bereichen bestehen.
Die KFZ-Meisterbetrieb Schmitz GmbH, die durch ihren Geschäftsführer Johannes Schmitz vertreten wird und beim Amtsgericht Mannheim unter der Register-Nr. HRB 728881 eingetragen ist, befindet sich in einem laufenden Insolvenzverfahren. In diesem Zusammenhang wurden Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse getroffen, die nun modifiziert wurden.
Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Gordon Rapp behält jedoch weiterhin die Befugnis, über das Vermögen der Schuldnerin zu verfügen, soweit es zur Erfüllung seiner Pflichten gemäß § 25 Absatz 2 InsO erforderlich ist. Dies bedeutet, dass er insbesondere die entstandenen Kosten des Verfahrens begleichen darf. Zudem ist er berechtigt, seine Vergütung als Sachverständiger und vorläufiger Insolvenzverwalter nach gerichtlicher Festsetzung aus dem Guthaben des Sonderkontos zu entnehmen.
Diese Entscheidung zeigt, dass das Insolvenzverfahren in eine entscheidende Phase übergeht, in der die Verwaltung des Vermögens weiterhin unter der Kontrolle des vorläufigen Insolvenzverwalters bleibt, um die geordnete Fortführung des Verfahrens zu gewährleisten und die Gläubigerinteressen zu wahren.
Amtsgericht Mosbach – Insolvenzgericht, 21. Oktober 2024