Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die aktualisierten Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) zu Zahlungsrückständen und Zwangsvollstreckungen in ihre Aufsichtspraxis integriert. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den Umgang von Kreditgebern mit Zahlungsschwierigkeiten von Kreditnehmern bei Immobilienfinanzierungen zu verbessern.
Die Leitlinien, die die Anforderungen aus Artikel 28 der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (Mortgage Credit Directive – MCD) konkretisieren, fordern Kreditinstitute dazu auf, Zahlungsschwierigkeiten von Verbraucherinnen und Verbrauchern frühzeitig zu berücksichtigen. Ziel ist es, durch rechtzeitige Verhandlungen zwischen Kreditgebern und -nehmern Zwangsvollstreckungen zu vermeiden und nachhaltige Lösungen für beide Seiten zu finden. Dies kann durch Maßnahmen wie die Anpassung von Rückzahlungsplänen oder die Vereinbarung von Stundungen erreicht werden.
Die ursprünglichen Leitlinien wurden bereits im Jahr 2015 von der EBA veröffentlicht und in diesem Jahr an die aktuellen wirtschaftlichen Gegebenheiten und Herausforderungen angepasst. In Deutschland wird der relevante Artikel 28 MCD durch § 18a Absatz 8b des Kreditwesengesetzes (KWG) umgesetzt. Die neuen EBA-Leitlinien geben nun klare Hinweise, wie Kreditgeber diese Anforderungen umsetzen und Zahlungsausfälle sowie Zwangsvollstreckungen vermeiden können.
Die BaFin setzt mit dieser Übernahme ein wichtiges Signal in Richtung eines besseren Verbraucherschutzes. Kreditinstitute werden dazu verpflichtet, frühzeitig proaktiv zu handeln, um finanzielle Belastungen von Kreditnehmern abzufedern und drohende Zwangsvollstreckungen abzuwenden.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet diese Entwicklung mehr Sicherheit in der Immobilienfinanzierung und eine erhöhte Transparenz, insbesondere in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit. Die EBA-Leitlinien sind ein weiterer Schritt in Richtung eines europaweit einheitlichen Standards im Umgang mit Zahlungsausfällen und der Abwicklung von Krediten, um soziale Härten zu vermeiden und gleichzeitig die Stabilität des Finanzsystems zu gewährleisten.