Im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der Hausbuam GmbH, mit Sitz in der Bahnhofstraße 140, 86438 Kissing, hat das Amtsgericht Augsburg am 18.10.2024 um 10:00 Uhr einen wichtigen Beschluss gefasst. Unter dem Aktenzeichen IN 631/24 wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, um das Vermögen der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen zu schützen.
Die Hausbuam GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Stephan Pühringer, darf ab sofort keine Verfügungen über ihr Vermögen mehr ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vornehmen. Dieses allgemeine Verfügungsverbot umfasst alle Vermögenswerte des Unternehmens, einschließlich der Einziehung von Außenständen. Gleichzeitig wurde den Drittschuldnern, also denjenigen, die Verbindlichkeiten gegenüber der Hausbuam GmbH haben, untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen sind Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zulässig, es sei denn, dieser stimmt ausdrücklich der Leistung an die Schuldnerin zu.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Peter Därr bestellt, der in der Candidplatz 13, 81543 München seine Kanzlei führt. Rechtsanwalt Därr wird die Vermögenswerte der Hausbuam GmbH verwalten und sicherstellen, dass alle Maßnahmen im Einklang mit den Insolvenzvorschriften stehen.
Kontakt des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Rechtsanwalt Peter Därr
Candidplatz 13, 81543 München
Telefon: 089/6146960
Telefax: 089/61469666
E-Mail: mail@daerr-rechtsanwaelte.de
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann die Schuldnerin oder jeder betroffene Gläubiger sofortige Beschwerde einlegen. Die Frist zur Einlegung der Beschwerde beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Verkündung oder Zustellung der Entscheidung. Die Zustellung kann auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. In diesem Fall beginnt die Frist zwei Tage nach der Veröffentlichung zu laufen.
Die Beschwerde muss schriftlich beim Amtsgericht Augsburg, Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg, eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden. Auch die elektronische Einreichung ist möglich, jedoch nur über gesicherte elektronische Übermittlungswege.
Mit dieser Anordnung hat das Amtsgericht Augsburg einen wesentlichen Schritt zur Sicherung der Vermögenswerte der Hausbuam GmbH und zum Schutz der Gläubiger eingeleitet. Gläubiger und Geschäftspartner sollten sich umgehend mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter in Verbindung setzen, um ihre Ansprüche zu prüfen und weitere Schritte zu klären.
Amtsgericht Augsburg – Insolvenzgericht – 18.10.2024