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Vorläufige Insolvenzverwaltung über Brauns Pflegedienst GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Brauns Pflegedienst GmbH, ansässig am Försterweg 93, 15344 Strausberg, hat das Amtsgericht Frankfurt (Oder) am 21. Oktober 2024 um 10:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Unternehmens angeordnet. Unter dem Aktenzeichen 3 IN 284/24 wurde diese Maßnahme ergriffen, um das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und die Interessen der Gläubiger zu schützen.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel, mit Kanzleisitz in der Sponholzstraße 11, 12159 Berlin, bestellt. Er übernimmt nun die Kontrolle über alle Vermögensgegenstände der Brauns Pflegedienst GmbH, einschließlich solcher, die sich außerhalb Deutschlands befinden. Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin sind ab sofort nur noch mit seiner Zustimmung möglich.

Zudem wird den Schuldnern der Brauns Pflegedienst GmbH untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen sind sie aufgefordert, Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Dieser ist befugt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen, um die geordnete Abwicklung des Verfahrens sicherzustellen.

Diese Maßnahmen dienen dem Schutz der Gläubiger und sollen verhindern, dass das Vermögen der Brauns Pflegedienst GmbH durch unkontrollierte Verfügungen weiter geschmälert wird. Das Verfahren soll nun klären, ob ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet wird und wie das Unternehmen seine Verbindlichkeiten begleichen kann.

Kontakt des vorläufigen Insolvenzverwalters:

Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel
Sponholzstraße 11, 12159 Berlin

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist ein entscheidender Schritt in der Sicherung der Vermögenswerte der Brauns Pflegedienst GmbH gemacht worden. Gläubiger und Vertragspartner sollten sich zeitnah mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter in Verbindung setzen, um ihre Ansprüche geltend zu machen und weitere Schritte zu klären.

Amtsgericht Frankfurt (Oder), 21. Oktober 2024

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